Hinweise
Das Hinweisgebersystem der Autohaus-Peter-Gruppe dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen und Meldungen zu vermeintlichen oder tatsächlichen Verstößen gegen geltende Gesetze oder Richtlinien. Für allgemeine Beschwerden oder sonstige Anfragen steht dieses System nicht zur Verfügung. Grundsätzlich sollen über das System nur Hinweise abgegeben werden, bei denen der Hinweisgeber im guten Glauben ist, dass die von ihm übermittelten Tatsachen zutreffen. Ist das nicht gegeben, sind diese Sachverhalte als Vermutung, Wertung oder Aussage anderer Personen darzustellen und nicht als Tatsache. Nicht im guten Glauben ist ein Hinweisgeber, wenn ihm bekannt ist oder hätte bekannt sein müssen, dass ein gemeldeter Sachverhalt unwahr ist. Hinweisgeber machen sich strafbar, wenn diese trotz besseren Wissens unwahre Tatsachen über andere Personen behaupten.
Hinweisgeber sowie die übermittelten Hinweise bzw. Sachverhalte und Bezüge zum Hinweisgeber werden im Rahmen der geltenden Gesetze streng vertraulich verarbeitet.
Alle gemeldeten Hinweise und Sachverhalte können unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt das Ansehen der Betroffenen, des Unternehmens, der Hinweisgeber und/oder Dritten stark schädigen. Aus diesem Grund werden diese gemäß der sich aus den Datenschutzgesetzen ergebenden Pflichten und darüber hinaus streng vertraulich behandelt.