e-Mobilität zahlt sich aus. Sichern Sie sich jetzt die attraktiven Konditionen.
Die neue Elektroprämie von Mercedes-Benz.
eVito Tourer PRO mit Pkw-Zulassung (M1): Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 26,9-26,2; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0 [7][8]
e-Mobilität zahlt sich aus. Sichern Sie sich jetzt die attraktiven Konditionen.
Mit insgesamt bis zu 15.500 Euro Elektroprämie für den eSprinter mit 47 kWh-Batterie, 14.000 Euro für den eSprinter mit 35 kWh-Batterie, 11.500 Euro für den eVito Kastenwagen bzw. 8.500 Euro für den eVito Tourer zzgl. 5.000 Euro staatlichen Anteil Umweltbonus erleichtern wir Ihnen jetzt den Umstieg auf Elektromobilität.
Sichern Sie sich jetzt die neue Elektroprämie und profitieren Sie von zusätzlichen Einsparungen im Betriebsablauf. Die Barkauf-Aktion ist ausschließlich mit einem begrenzten Kontingent gültig.
Sie möchten lieber finanzieren? Die Mercedes-Benz Bank AG unterstützt Sie gern. Die Elektroprämie ist kombinierbar mit unserer 1,99 % Sonderfinanzierung[3].
[1] Barkauf-Aktion mit begrenztem Kontingent. zzgl. des Bundesanteils der "Innovationsprämie" im Rahmen des Umweltbonus.[2]
[2] Der Kauf und die Zulassung von neuen vollelektrischen Fahrzeugen wird im Rahmen des Umweltbonus gefördert. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund grundsätzlich zur Hälfte für Neufahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen. Im Rahmen der "Innovationsprämie" wird der Bundesanteil am Umweltbonus für förderfähige Fahrzeuge befristet verdoppelt. Die Bundesregierung hat beschlossen, die ursprüngliche Frist für den Auslauf der "Innovationsprämie" aufzuheben und die "Innovationsprämie" nun bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Für neue, vollelektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von › 40.000 Euro bis max. 65.000 Euro beträgt der Umweltbonus als Innovationsprämie 7.500 Euro (Bundesanteil: 5.000 Euro, Herstelleranteil: 2.500 Euro). Die Höhe und die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus sind durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025.
[3] Ein Angebot der Mercedes-Benz Bank AG, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart, gültig für Standard-, Plus3- und Schlussratenfinanzierung mit einer Laufzeit von 12 bis 48 Monaten (Bestell- und Lieferdatum: 01.07.2021-31.12.2021).

Was ist die Innovationsprämie?
Mercedes-Benz und die Bundesregierung fördern Ihren Einstieg in die Elektromobilität. Der Kauf und die Zulassung von neuen, vollelektrischen Fahrzeugen werden im Rahmen des Umweltbonus gefördert.
Dabei verdoppelt die Bundesregierung den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie.
Für neue, vollelektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von › 40.000 Euro bis max. 65.000 Euro beträgt der Umweltbonus als Innovationsprämie 7.500 Euro (Bundesanteil: 5.000 Euro, Herstelleranteil: 2.500 Euro). Die Höhe und die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus sind durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025.
Leasing: Nutzung auf Zeit.
Sie möchten Ihren eVan lieber leasen? Machen Sie Ihren ganz persönlichen Alltagstest und geben Sie den eVan am Vertragsende an Ihren Mercedes-Benz Händler zurück.
Sprechen Sie uns an und entdecken Sie die attraktiven Leasingangebote der Mercedes-Benz Bank Gruppe.
Leasingaktion für eVito
Leasingbeispiel[4] für einen eVito Kastenwagen 111 lang, Elektromotor mit 85 kW (116 PS) und 295 Nm Drehmoment*.
Kundenart | Gewerbekunde
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Kaufpreis ab Werk | 45.120,00 Euro
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Herstelleranteil Umweltbonus | 2.500.00 Euro
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Nachlass Hersteller | 4.963,20 Euro
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Kaufpreis inkl. Nachlass und Herstelleranteil Umweltbonus[5] | 37.656,80 Euro
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Leasing-Sonderzahlung[6] | 6.800,00 Euro
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Laufzeit | 48 Monate
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Gesamtlaufleistung | 40.000 km
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Mtl. Leasingrate | 189,00 Euro |
Alle Preise zzgl. USt.
* Stromverbrauch kombiniert: 26,1–20,4 kWh/100 km. CO2-Emissionswerte kombiniert: 0 g/km.[7],[8]
eVito konfigurieren
Leasingaktion für eSprinter.
Leasingbeispiel[4] für einen eSprinter Kastenwagen 312, Elektromotor mit 85 kW (116 PS) und 295 Nm Drehmoment*.
Kundenart | Gewerbekunde
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Kaufpreis ab Werk | 54.090,00 Euro
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Herstelleranteil Umweltbonus | 2.500,00 Euro
|
Kaufpreis inkl. Herstelleranteil[5] | 51.590,00 Euro
|
Leasing-Sonderzahlung[6] | 6.550,00 Euro
|
Laufzeit | 48 Monate
|
Gesamtlaufleistung | 40.000 km
|
Mtl. Leasingrate | 299,00 Euro |
Alle Preise zzgl. USt.
*Stromverbrauch kombiniert: 32,5 kWh/100 km. CO2-Emissionswerte kombiniert: 0 g/km.[7],[8]
eSprinter konfigurieren
[4] Ein Leasingbeispiel der Mercedes-Benz Leasing GmbH, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart, für Gewerbekunden. Alle Preise zzgl. gesetzlich geltender USt. Aktion gültig für Neu- und Lagerfahrzeuge mit Bestell- und Übernahmedatum 01.09.2021 – 31.12.2021. Stand 08/2021.
[5] Kaufpreis ab Werk zzgl. lokaler Überführungskosten.
[6] Die Leasing-Sonderzahlung ist eine optionale einmalige Sonderzahlung zu Beginn des Vertrages, die die Höhe der monatlichen Leasingraten vermindert. Rückerstattungsmöglichkeit eines Teils der Leasing-Sonderzahlung in Höhe von 5.000 Euro als Innovationsprämie vom Bund nach Zulassungsnachweis (Antrag und Verwendungsnachweis beim BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ist vom Leasingnehmer vorzunehmen). Die Innovationsprämie vom Bund in Höhe von 5.000 Euro wird gewährt für förderfähige Elektrofahrzeuge mit Neuzulassungen nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2025.
[7] Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration, insb. von der Auswahl der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.
[8] Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
[9] Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.